Gesellschaft (s.r.o.)

Firmengründung in Tschechien
s.r.o. gründen (GmbH)

Die s.r.o. – die „GmbH“ in Tschechien

Die s.r.o. ist die tschechische Form der GmbH und für die meisten Unternehmer die erste Wahl. Wer in Tschechien unternehmerisch tätig werden möchte, entscheidet sich in der Regel für diese Rechtsform – doch die Umsetzung wirft oft viele praktische Fragen auf.

Von der Idee zur Eintragung

Sobald es konkret wird, tauchen typische Fragen auf: Welche Unterlagen werden benötigt und worauf kommt es an? Wie laufen Notartermin und Eintragung ins Handelsregister ab? Wie funktioniert das mit dem Stammkapital – und welche Formalitäten sind sonst zu beachten?

Und danach folgt oft die eigentliche Kernfrage: Wie setzt man das Vorhaben in der Praxis sauber um – im Tagesgeschäft, grenzüberschreitend und im Kontakt mit Kunden, Partnern oder Behörden außerhalb Tschechiens?

Schritt für Schritt zum Erfolg

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  • Beratung zu Rechtsform und Besonderheiten
  • Prüfung von Firmennamen und Erstellung der Unterlagen
  • Komplette Abwicklung bis zur Eintragung ins Handelsregister

Alles erfolgt verständlich, strukturiert und vollständig in deutscher Sprache. Das reduziert Risiken, spart Zeit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf – gestützt auf unsere langjährige Erfahrung.

Tipp: Wenn Sie vorab Antworten suchen: In unseren FAQ weiter unten finden Sie die häufigsten Fragen zur s.r.o.-Gründung in Tschechien – kompakt und verständlich erklärt.

Ihr Weg zur s.r.o.

1

Vorbereitung

Prüfung Firmenname und Unterlagen (1-2 Tage)

2

Notartermin

Beurkundung vor Ort oder per Vollmacht

3

Eintragung

Handelsregister und Gewerbe (ca. 5-7 Tage)

  • Persönliche Betreuung auf Deutsch

  • Schnelle und präzise Abwicklung

  • Begleitung bei Notar und Handelsregister

Portrait von Patrik Aksamit, Founder und CEO
Ich freue mich darauf, Sie persönlich und kompetent bei Ihrem Weg nach Tschechien zu begleiten. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte planen!
Knowledge Base

Häufige Fragen zur s.r.o.-Gründung

Wir haben die wichtigsten rechtlichen und praktischen Hürden für Sie zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie gerne persönlich.

  • Die s.r.o. ist die tschechische Form der GmbH. Wie bei der deutschen GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In Tschechien ist die Gründung oft einfacher, schneller und mit geringerem Mindeststammkapital möglich.
  • Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt seit 2014 nur 1 CZK pro Gesellschafter. In der Praxis empfehlen wir jedoch 20.000 CZK (ca. 820 €), weil sich damit die Anteilsverteilung bei mehreren Gesellschaftern besser darstellen lässt und die Gesellschaft nach außen meist seriöser wirkt. Gleichzeitig ist diese Höhe praktisch unkompliziert: Solange die gesamten Geldeinlagen 20.000 CZK nicht überschreiten, ist kein besonderes Stammkapitalkonto erforderlich und eine Bareinzahlung an den Einlagenverwalter möglich.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Gründung meist 5 bis 10 Werktage, bis die Firma einsatzbereit ist. Dazu gehören insbesondere der Notartermin, die Gewerbeanmeldung und die Eintragung ins Handelsregister. Auf Wunsch ist auch eine beschleunigte Gründung gegen Aufpreis möglich.
  • In der Regel benötigen wir den Firmennamen, den Unternehmensgegenstand, die Adresse des Firmensitzes sowie die Reisepässe oder Personalausweise aller Gesellschafter und des Geschäftsführers. Zusätzlich ist für den Geschäftsführer ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland bzw. dem Wohnsitz- oder Geburtsland erforderlich. Die Geschäftsadresse können wir Ihnen auf Wunsch direkt zur Verfügung stellen. Außerdem prüfen wir die Verfügbarkeit des Firmennamens und beraten Sie gerne zum passenden Unternehmensgegenstand.
  • Ja. EU-Bürger können problemlos eine s.r.o. in Tschechien gründen und auch alleiniger Gesellschafter sowie Geschäftsführer sein. Ein Wohnsitz in Tschechien ist dafür nicht zwingend erforderlich, kann aber zum Beispiel bei der Kontoeröffnung von Vorteil sein.
  • Ja, in der Praxis ist in der Regel ein Termin vor Ort erforderlich, bei dem Notartermin und Kontoeröffnung erledigt werden. Gesellschafter und Geschäftsführer sollten dabei grundsätzlich anwesend sein. Eine Vertretung des Gesellschafters per Vollmacht ist meist einfacher umsetzbar als eine Vertretung des Geschäftsführers. Spätestens für die Kontoeröffnung ist die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers in der Regel erforderlich.
  • Die Kosten hängen vom konkreten Umfang der gewünschten Leistungen ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Dazu schauen wir uns Ihren Fall gemeinsam an und empfehlen eine geeignete Lösung. Unsere Leistungen können je nach Bedarf Beratung, Strukturierung, Begleitung zum Notartermin, Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, MwSt.-Registrierung, Kontoeröffnung sowie die Bereitstellung einer Geschäftsadresse oder eines Wohnsitzes in Tschechien umfassen.
  • Ja. Eine s.r.o. ist in Tschechien grundsätzlich zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Dazu gehören die laufende Buchhaltung, Steuererklärungen und der Jahresabschluss. Über unser angeschlossenes Buchführungs- und Steuerberatungsunternehmen können wir diese Leistungen direkt für Sie übernehmen.
  • Der Körperschaftsteuersatz für Unternehmen beträgt in Tschechien derzeit 21% auf den Gewinn der Gesellschaft. Wird der Gewinn anschließend an die Gesellschafter ausgeschüttet, fallen – bei privatem Wohnsitz in Tschechien – zusätzlich 15% Quellensteuer auf Dividenden an. Daraus ergibt sich bei vollständiger Ausschüttung eine Gesamtbelastung von etwa 32,8% auf den ursprünglichen Gewinn. Zum Vergleich: In Deutschland setzt sich die Unternehmensbesteuerung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen. Je nach Gewerbesteuer-Hebesatz ergibt sich bei vollständiger Gewinnausschüttung eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 45% bis rund 50%.
  • Grundsätzlich wird eine s.r.o. in Tschechien besteuert. Entscheidend ist jedoch, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung befindet und wo die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Wird ein Unternehmen faktisch von Deutschland aus geführt oder befindet sich dort eine Betriebsstätte, können auch in Deutschland Steuerpflichten für die s.r.o. entstehen.